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Leihmutterschaft

nur RA Thomas Oberhäuser

Die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland zur Erfüllung des eigenen Kinderwunsches führt zu vielfältigen Rechtsfragen bezüglich der Staatsangehörigkeit dieses Kindes, der Zuordnung zu den „Eltern“ und der Rechte der Wunscheltern. Um in diesem äußerst sensiblen Bereich keine Fehler zu machen, ist ein frühzeitiger Rat durch einen erfahrenen Experten unerlässlich. RA Oberhäuser betreut und vertritt seit 2009 Wunscheltern auf ihrem Weg zum eigenen Kind. Und zu weiteren…