Ausländerrecht
Vom erstmaligen Zugang zum Bundesgebiet bis hin zur drohenden Abschiebung ergeben sich für Ausländer in vielfältiger Weise aufenthaltsrechtliche Probleme, die erst durch eine nicht rücknehmbare Einbürgerung abschließend gelöst sind. In unserer täglichen Arbeit beschäftigen wir uns daher mit folgenden Themen:
- Erteilung von Visa, insbesondere zum Nachzug von Ehegatten und Kindern
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen incl. einer Blauen Karte (Blue Card)
- Aufenthaltsrechte aufgrund von Freizügigkeitsrechten (Unionsbürger und ihre Familienangehörigen)
- Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts, insbesondere für Ehegatten und Kinder sowie nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei (ARB 1/80)
- Verfestigung des Aufenthalts, insbesondere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und einer Daueraufenthaltskarte
- Verhinderung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, insbesondere Ausweisung und Abschiebung
- Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung sowie Verlustfeststellungen zu Lasten Freizügigkeitsberechtigter
- sozialrechtliche Fragen mit Bezug auf den ausländerrechtlichen Status (beispielsweise zu Kindergeld, Elterngeld oder dem Zugang zur Erwerbstätigkeit)
Eine verbindliche Antwort auf solche Fragen bedarf in aller Regel einer sorgfültigen Prüfung bereits aktenkundiger, also der Ausländerbehörde bekannter Tatsachen und einer genauen rechtlichen Würdigung. Dabei sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, insbesondere zur Ausgestaltung der Europäischen Union, ebenso zu beachten wie die Assoziationsratsbeschlüsse zwischen der EU und der Türkei und binationale oder sonstige völkerrechtliche Verträge. Ohne sich die Mühe zu machen, alle Umstände des Einzelfalles festzustellen, kann keine seriöse anwaltliche Beratung erfolgen. Dass diese Mühe vergütet werden muss, versteht sich von selbst. Dass sie in aller Regel aber auch ihren Preis wert ist, werden Sie am Ergebnis feststellen.