Asyl- und Flüchtlingsrecht
„Kein Mensch flieht freiwillig!“ (amnesty international)
Das in der Verfassung verbürgte Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung ist für den Einzelnen nicht nur immer schwieriger geltend zu machen, da die Grenzen der Europäischen Union immer besser gesichert werden. Auch die Durchsetzung im Einzelfall wird zunehmend schwerer angesichts politischer Vorgaben und rechtlicher Konstruktionen wie der sogenannten „inländischen Fluchtalternative“.
Gleichwohl dürfte zweierlei unbestreitbar sein. Zum einen, dass es in vielen Ländern der Welt Unterdrückung von Andersdenkenden und Grausamkeiten gibt. Benannt werden sollen nur Folter und Gefängnisaufenthalte ohne Anklage, „Verschwindenlassen“, drakonische Bestrafungen aus im Wesentlichen politischen Gründen und Genitalverstümmelungen. Zum anderen steht fest, dass diese Menschen geschützt werden müssen – und nicht ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe an der Grenze zu Deutschland (oder zu Europa, nämlich im Mittelmeer) zurückgewiesen oder gar eskortiert werden dürfen, oder einem Verteilungssystem (Dublin II und III) unterworfen werden, dass ohne Rücksicht auf persönliche Belange den Staat Europas als zuständig bestimmt, in dem der Schutzsuchende erstmals registriert wurde.